Inhaltsverzeichnis

  •  Sinn und Zweck
  • Aufnahmekriterien
  • Anmeldeformalitäten
  • Warteliste
  • Platzreservation / Reservationsgebühr
  • Elternbetreuungsverträge
  • Eingewöhnungszeit
  • Elternarbeit
  • Bekleidung
  • Öffnungszeiten
  • Betriebsferien und Feiertage
  • Bringen und Abholen
  • Betreuungsangebot
  • Zusatztage
  • Tarife und Zahlungsmodalitäten
  • Krankheit und Unfall
  • Versicherung
  • Tagesablauf
  • Räumlichkeiten
  • Lage
  • Hygiene und Sicherheit
  • Personelles

Einleitung

Die Kinderkrippe Zaubergarten in Rupperswil ist eine GmbH und versteht sich als familienergänzende Einrichtung. Sie übernimmt eine wertvolle, erzieherische, soziale und volkswirtschaftliche Funktion und schliesst entsprechende Lücken in der Gemeinde.

Die Kinderkrippe Zaubergarten besteht aus zwei altersgemischten Gruppen ( Alter 3 Monaten bis Ende Kindergarten.

Tamara Gygax ist die administrative Kitaleitung und Edisa die pädagogische Leitung der Kinderkrippe Zaubergarten.

Dieses Dokument gibt Auskunft über die nötigen Informationen für Sie als Eltern über unsere Kinderkrippe. Das Betriebsreglement ist ein Bestandteil des Betreuungsvertrages und somit verbindlich. Die Bestimmungen der Kinderkrippe Zaubergarten können jederzeit durch die Geschäftsleitung geändert werden. Die Eltern werden über Veränderungen dieses Dokuments informiert.

1. Sinn und Zweck

Die Kinderkrippe Zaubergarten betreut Kinder im Vorschulalter unabhängig von ihrer sozialen und kulturellen Herkunft. Das Wohl des Kindes steht dabei im Vordergrund. Das Kind wird als eigene Persönlichkeit wahrgenommen und seinen Neigungen, Fähigkeiten und seinem Alter entsprechend betreut und gefördert. Die Kinderkrippe entlastet die Eltern bei ihrer Erziehungsarbeit und schafft dadurch ein Angebot, für die Vereinbarkeit von Familie und Beruf.

2. Aufnahmekriterien

In der Kinderkrippe Zaubergarten werden Kinder ab dem 3. Lebensmonat bis Ende der Kindergartenzeit betreut. Angemeldete Kinder sollten die Kinderkrippe regelmässig besuchen. Damit sich das Kind auch gut in die Gruppe integrieren kann, beträgt die Mindestanwesenheit entweder ein ganzer Tag oder zwei halbe Tage pro Woche. Kinder mit Behinderungen oder Entwicklungsverzögerungen sind willkommen, sofern dies im Rahmen des Betriebes möglich ist. Die Entscheidung über die Aufnahme wird von der Kitaleitung individuell geprüft.

3. Anmeldeformalitäten

Anmeldungen sind mit dem entsprechenden Anmeldeformular schriftlich an die Kitaleitung zu richten, die grundsätzlich über die Aufnahme entscheidet. Falls Gemeindebeiträge beansprucht werden, erfolgt die Aufnahme unter Vorbehalt der Kostengutsprache durch die Gemeinde.

Das Anmeldeformular ist für beide Parteien (Eltern und Kinderkrippe) unverbindlich. Mit diesem Formular ist noch kein Kitaplatz zugesichert.

4. Warteliste

Kann zum Zeitpunkt der Anmeldung aus Kapazitätsgründen keinen Kitaplatz zugewiesen werden, wird der Antrag auf Wunsch der Eltern auf eine Warteliste gesetzt. Die Warteliste wird laufend aktualisiert. Die Eltern werden über freie Plätze umgehend informiert.

5.Platzreservation/Reservationsgebühr

Es besteht die Möglichkeit einen Kitaplatz zu reservieren. Ab dem Zeitpunkt, wo der Kitaplatz anderweitig vergeben werden könnte, kann während max. drei Monaten monatlich 30% der Monatspauschale als Reservationsgebühr zur Sicherung des Platzes bezahlt werden.

6. Elternbetreuungsverträge

Mit den Eltern wird ein Betreuungsvertrag abgeschlossen. Unser Betriebsreglement ist Bestandteil dieses Vertrages. Der Betreuungsvertrag kann beidseitig per Ende des ersten Monats, danach mit einer Kündigungsfrist jeweils auf Monatsende von drei Monaten schriftlich gekündigt werden. Bei einer Reduktion der Betreuungstage, muss ebenfalls eine dreimonatige Kündigungsfrist eingehalten werden. Die Monatspauschalen sind bis zum Ablauf der Kündigungsfrist zu bezahlen, auch wenn das Kind die Kinderkrippe nicht mehr besucht.

Bei Missachtung der Betriebsregeln ist die Kitaleitung berechtigt, nach erfolgloser Mahnung den Vertrag fristlos zu kündigen.

Bei Vertragsauflösung vor Vertragsbeginn werden folgende Annullierungskosten verrechnet:

 

  • Ab 2 Monate vor Vertragsbeginn: 50 % der Monatspauschale
  • 1 Monat vor Vertragsbeginn: 75 % der Monatspauschale
  • ab 2 Wochen vor Vertragsbeginn: 1 Monatspauschale

7. Eingewöhnungszeit

Zu Beginn ist es für das Kind und auch für die Eltern eine Umstellung sich im Kitaalltag einzugewöhnen. Dies erfordert viel Einfühlungsvermögen und einen gewissen Zeitraum. Dieses schrittweise Einleben erfolgt während zwei Wochen und wird von den Eltern, wenn möglich immer die gleiche Bezugsperson, begleitend und unterstützt. Die individuelle Eingewöhnungszeit (Anhand unserer Empfehlung, sep. Blatt) wird vorgängig mit den Eltern besprochen und den Bedürfnissen des Kindes angepasst. Die jeweilige Gruppenleiterin nimmt mit Ihnen frühzeitig Kontakt auf. Die Kosten für die Eingewöhnungszeit werden pauschal in Rechnung gestellt;

Babytarif: 200.00.- à 6 Treffen

Kindertarif: 150.00.- à 6 Treffen

8. Elternarbeit

Der Kinderkrippe Zaubergarten ist ein guter und offener Kontakt mit den Eltern sehr wichtig. Für ehrliche Feedbacks, wie Wünsche, Anregungen, Kritik und Lob sind wir sehr dankbar. Wir bitten Sie, diese direkt mit der Kitaleitung zu besprechen.

Einmal im Jahr bietet die Kinderkrippe ein Standortbestimmungsgespräch über jedes einzelne Kind an. Bei dem Gespräch erfährt man den Entwicklungsstand des Kindes in der Kinderkrippe und dient zum gegenseitigen Austausch. Sie werden von der jeweiligen Gruppenleiterin persönlich angefragt, ob Sie daran Interesse haben oder sie als Eltern dürfen eins beantragen. Selbstverständlich dürfen Sie sich jeder Zeit bei Fragen und Anliegen auch im Alltag an das Fachpersonal wenden.

9. Bekleidung

Wir legen Wert darauf, dass wir bei jeder Jahreszeit und Wetterlage hinaus gehen können. Dies können wir jedoch nur gewährleisten, auch als Schutz für die Kinder, wenn die Eltern wettergerechte Kleidung und genügend Ersatzkleidung mitbringen.

Bitte beschriften Sie alle Kleidungsstücke, auch Schuhe mit dem Namen ihres Kindes. Nur so können Verwechslungen vermieden werden.

10. Öffnungszeiten

Die Kinderkrippe Zaubergarten Rupperswil ist von Montag bis Freitag von 06.30 Uhr bis 18.30 Uhr geöffnet. Die Kinder müssen zwischen 06.30 Uhr und 09.00 Uhr gebracht und dürfen ab 16.00 Uhr bis spätestens 18.15 Uhr abgeholt werden. Die Kinderkrippe behält sich das Recht vor, die Öffnungszeiten den Bedürfnissen anzupassen. Den Eltern wird ans Herz gelegt, sich genügend Zeit für das Abholen ihres Kindes einzuplanen. Nur so kann das Betreuungspersonal eine sorgfältige Rückmeldung des Tages gewährleisten.

11. Betriebsferien und Feiertage

Die Kinderkrippe hat nur über Weihnachten und Neujahr Betriebsferien.

 

Die Kinderkrippe Zaubergarten Rupperswil bleibt an folgenden Tagen geschlossen:

  • Während den Weihnachtsbetriebsferien:

vom 24. Dezember bis und mit 2. Januar

 

  • An folgenden Feiertagen:

Karfreitag, Ostermontag, Auffahrt, Auffahrtsfreitag, Pfingstmontag, 1. August

 

Vor allgemeinen Feiertagen schliesst die Kinderkrippe bereits eine Stunde früher (16.30 Uhr) als sonst. Für Betriebsferien und Feiertage kann kein Kostenabzug gewährt werden, dies ist bereits in den Betreuungstarifen berücksichtigt. Ebenfalls wird auch keine Kostenreduktion gewährt bei Ferien- und Krankheitstagen der Kinder.

Die Kinderkrippe behält sich das Recht vor, die Betriebsferien den Bedürfnissen anzupassen.

Muss die Kinderkrippe wegen höherer Gewalt (Krankes Personal, übergeordnete Stelle usw.) schliessen, sind die Elternbeiträge bis zur Wiedereröffnung der Kinderkrippe trotzdem geschuldet.

12. Bringen und Abholen

Die Auffangzeiten sind von morgens 06.30 Uhr bis 09.00 Uhr und abends von 16.00 Uhr bis 18.30 Uhr, das heisst die Kinder müssen am Morgen bis spätestens 09.00 Uhr in der Gruppe sein und können abends erst ab 16.00 Uhr abgeholt werden. Bei Abholzeiten ausserhalb unserer Abholzeiten, kontaktieren Sie uns bitte frühzeitig. Wenn es am Morgen ausnahmsweisenicht auf 09.00 Uhr reicht, bitte wir Sie telefonisch Bescheid zu geben. Für die Kinder ist ein strukturierter Ablauf sehr wichtig, sie orientieren sich daran und es gibt ihnen die nötige Sicherheit.

 

Die Kinder mit der nachmittags Halbtagesbetreuung müssen am Vormittag zwischen 10.30 Uhr und 10.45 Uhr gebracht werden Die Kinder mit der vormittags Halbtagesbetreuung müssen zwischen 13.45 Uhr und 14.00 Uhr abgeholt werden. Kindergartenkinder, welche von der Kinderkrippe aus in den Kindergarten gehen, müssen bis spätestens 07.30 Uhr in die Kinderkrippe gebracht werden. Dies ermöglicht einen stressfreien und ruhigen Ablauf.

 

Kinder, die nach 08.00 Uhr in die Kinderkrippe kommen, müssen zu Hause gefrühstückt haben. Kinder welche bei uns Frühstücken müssen bis 07.30 Uhr auf den Gruppen sein.

Wird ein Kind nicht von der üblichen Bezugsperson abgeholt, ist dies der Gruppenleiterin vorher mitzuteilen. In Zweifelsfällen kontaktieren wir die Eltern telefonisch.

 

Wir sind darauf angewiesen, dass die Kinder pünktlich abgeholt werden. Die Kinderkrippe schliesst um 18.30 Uhr. Bei Verspätung wird pro angebrochene Viertelstunde eine Gebühr von CHF 20.00 erhoben.

13. Betreuungsangebot

Wir bieten folgende Betreuungsmöglichkeiten an:

 

    100 %            06.30 Uhr bis 18.30 Uhr

      75 %            06.30 Uhr bis 14.00 Uhr oder 10.30 Uhr bis 18.30 Uhr (mit Mittagessen)

    100 %            Kindergartenkinder 06.30 Uhr bis 18.30 Uhr, die Kinderkrippe bietet an, die Kinder in den Kindergarten in Rupperswil zu bringen und diese von dort wieder abzuholen. Die Kinder haben den Platz in der Kinderkrippe den ganzen Tag reserviert, daher kann das Kind auch während den Kindergartenferien in die Kinderkrippe kommen.

14. Zusatztage

In der Kinderkrippe Zaubergarten ist es nicht möglich, die Betreuungstage mit einem anderen Tag abzutauschen oder nach Krankheit und Ferien die Tage zu kompensieren. Sie haben die Möglichkeit, bei freien Plätzen Ihr Kind / Ihre Kinder zusätzlich anzumelden. Diese vereinbarten Zusatztage sind in jedem Fall verbindlich und kostenpflichtig. Die Zusatztage werden Ende Monat in Rechnung gestellt. Über die Möglichkeit der Zusatztage entscheiden die Gruppenleiterinnen der jeweiligen Gruppen.  

Pro Jahr bekommt jedes Kind zwei Tauschtage. Diese Tauschtage dürfen als Zusatztage eingesetzt werden und müssen nicht bezahlt werden. Diese Zusatztage müssen im gleichen Jahr bezogen werden und können nicht in das nächste Jahr mitgenommen werden.

15. Tarife & Zahlungsmodalitäten

Betreuungskosten

Gültig ab 01.01.2014

 

Betreuungskosten für Kinder von 3 bis 18 Monate                         PRO TAG                             PRO MONAT     

 

1 Tag pro Woche                                                                                            Fr.  118.-                                            Fr.     496.-

2 Tage pro Woche                                                                                          Fr.  118.-                                             Fr.     991.-

3 Tage pro Woche                                                                                          Fr.  118.-                                             Fr.  1 487.-

4 Tage pro Woche                                                                                          Fr.  118.-                                             Fr.  1 982.-

5 Tage pro Woche                                                                                          Fr.  118.-                                             Fr.  2 478.-

Halber Tag pro Woche                                                                                 Fr.    89.-

Betreuungskosten für Kinder ab 19 Monate                                      PRO TAG                                            PRO MONAT

1 Tag pro Woche                                                                                            Fr.    109.-                                             Fr.     458.-

2 Tage pro Woche                                                                                          Fr.    109.-                                             Fr.     915.-

3 Tage pro Woche                                                                                          Fr.    109.-                                             Fr.  1 373.-

4 Tage pro Woche                                                                                          Fr.    109.-                                             Fr.  1 832.-

5 Tage pro Woche                                                                                          Fr.    109.-                                             Fr.  2 290.-

Halber Tag pro Woche                                                                                 Fr.    75.-                                                                            

                                                                                                                             

Kindergarten Tarif                                                                                      Fr.    75.-

 

 

Allgemeine Informationen:

 

  • Einen Geschwisterrabatt von 5% erhalten Sie zusätzlich auf den Tarif des zweiten Kindes. Jedes weitere Kind erhält ebenfalls 5% Rabatt.

 

  • Wir verrechnen eine Anmeldegebühr von Fr. 150.- für unseren administrativen Aufwand. Diese Gebühr wird nach der definitiven Anmeldung in Rechnung gestellt.

 

  • Mindestbetreuung; ein ganzer Tag pro Woche oder zwei halbe Tage

 

  • Faktor zur Kalkulation des Monatstarif = 4.2 / Durchschnittliche Betreuungstage pro Monat = 21

 

  • Sämtliche Mahlzeiten wie Frühstück, Mittagessen und Zvieri sind in den Betreuungskosten eingerechnet. (je nach vereinbartem Betreuungsblock).

 

Die Betreuungskosten müssen jeweils bis zum 28. des Vormonates beglichen sein. Der Betrag ist per Dauerauftrag oder Einzahlungsschein zu überweisen. Das Frühstück, Znüni, Mittagessen und Zvieri wird durch die Kinderkrippe sichergestellt und ist im Angebot inklusive. Die Kinder haben die Möglichkeit beim Kochen mitzuhelfen. 

Ebenso sind die normal anfallenden Kosten aus dem Tagesprogramm in obigen Preisen enthalten.

Milchpulver / Breipulver, Sonnencreme sowie Windeln müssen von zu Hause mitgebracht werden.

Allfällige Mehrkosten, die sich aus einem speziellen Betreuungsbedarf ergeben, sind von den Eltern zu tragen und am selben Tag in bar zu bezahlen.

Monatspauschale, Rechnung und Zahlungstermin

Die Betreuungskosten werden als Monatspauschale erhoben und wie folgt berechnet:

Betreuungstarife pro Woche x Anzahl Wochen pro Monat (4.2 Wochendurchschnitt pro Monat) = Monatspauschale.

Trifft die vereinbarte Monatspauschale nicht rechtzeitig ein, werden die Eltern nach einer Woche schriftlich aufgefordert, den geschuldeten Betrag innert 5 Tagen zu begleichen. Kommen die Eltern ihrer Zahlungsverpflichtung immer noch nicht nach, treten für diesen Betrag die Verzugsfolgen ein.

Die Kinderkrippe Zaubergarten behält sich das Recht vor, die Betreuung des Kindes bis zum Eintreffen der Monatspauschale zu verweigern. Bei wiederholt verspätet eingehenden Zahlungen wird eine Mahngebühr von CHF 50.- pro Monat verrechnet. Bei Wiederholung kann dies zur Kündigung des Betreuungsvertrages führen.

Beiträge Gemeinde für Eltern wohnhaft in Rupperswil

Eine finanzielle Unterstützung durch die Gemeinde Rupperswil für deren Einwohner ist abhängig vom steuerbaren Einkommen. Kostenübernahmen werden nur bei Erwerbstätigkeit (Lohnausweis) erbracht. Die Eltern / Erziehungsberechtigten reichen vor Eintritt des Kindes / der Kinder ein Gesuch mit den nötigen, vom Steueramt beglaubigten Unterlagen den sozialen Diensten der Gemeinde Rupperswil ein. Die sozialen Dienste sind berechtigt, jederzeit ergänzende Unterlagen einzufordern. Im Anschluss prüfen die sozialen Dienste den Antrag und bei Zusprache, wird die finanzielle Beteiligung der Gemeinde direkt den Antragstellern überwiesen.

Anmeldegebühr 

Nach der definitiven Anmeldung wird eine Anmeldegebühr von CHF 150.00 verrechnet, um unseren administrativen Aufwand zu decken.

Bei Vertragsrücktritt wird die Einschreibegebühr nicht zurückerstattet.

16. Krankheit & Unfall

Kranke Kinder (Fieber ab 38 Grad, ansteckende Kinderkrankheiten und starke Erkältungen) dürfen nicht in die Kinderkrippe gebracht werden. Die Kinderkrippe ist berechtigt, bei nicht Einhaltung, das Kind mit den Eltern wieder nach Hause zu schicken. Das Kind muss mind. 24 h Fieberfrei sein und darf nicht mehr ansteckend sein, damit es wieder in die Kita kommen darf. Die Kinder müssen den normalen Ablauf des Kitaalltags mitmachen können, ansonsten müssen sie zu Hause betreut werden. Wir verabreichen den Kindern nur Medikamente, welche nach einer Krankheit noch über eine kurze Zeit verabreicht werden, muss Bsp. Antibiotika, oder Medikamente, die das Kind fix benötigt. Erkrankt das Kind während des Kitaaufenthalts, werden die Eltern sofort informiert und das Kind muss sobald wie möglich, abgeholt werden. Die Kitaleitung muss über ansteckende Krankheiten in der Familie informiert werden. Im Falle einer Epidemie behalten wir uns vor, dem Kinde zuliebe und als Schutz für alle, die Kinderkrippe für 1 bis 3 Tage geschlossen zu halten.

 

Bei schwerer Erkrankung oder Unfall eines Kindes, sind die Betreuungspersonen berechtigt, das Kind in fachärztliche Behandlung zu geben. Auch in diesem Fall werden die Eltern umgehend benachrichtigt.

Die daraus entstehenden Kosten tragen die Eltern.

Die Kinderkrippe verfügt über ein Notfallkonzept. Die Eltern müssen während der Betreuungszeit in der Kinderkrippe telefonisch erreichbar sein. Sollte dies nicht möglich sein, so muss eine Notfallnummer hinterlassen werden.

17. Versicherung

Die Kinderkrippe Zaubergarten verfügt über eine Betriebshaftpflichtversicherung. Bei Beschädigung und Verlust von persönlichen Gegenständen der Kinder haftet die Kinderkrippe nicht. Für Schäden, die durch das Kind verursacht werden, haften die Eltern.

Die Eltern sind für eine ausreichende Versicherung der Kinder verantwortlich (Kranken-, Unfall- und Haftpflichtversicherung), die bei der Anmeldung mit einer Kopie zu belegen sind.

18. Tagesablauf

ab 06.30 Uhr                              Die Kinderkrippe öffnet ihre Türen

 

06.30 Uhr – 07.30 Uhr             Freie Beschäftigungsmöglichkeiten

                                                    (Freispiel, Bücher anschauen, Musik und Geschichten hören)

 

07.30 Uhr – 08.00 Uhr             Gemeinsames Frühstück,

                                                    (Brot, Butter, Konfi, Honig, Cornflakes, Milch, Schoggimilch)

                                                     anschliessend Zähne putzen, Gesicht und Hände waschen

                                                              

08.00 Uhr – 09.00 Uhr             Freie Beschäftigungsmöglichkeiten (Freispiel)

 

09.00 Uhr – 09.30 Uhr             Gemeinsamer Start in den Tag mit dem Morgenkreis (Ritual) und anschliessend Znüni (Früchteteller) im Morgenkreis

 

09.30 Uhr – 11.00 Uhr             Individuelles Vormittagsprogramm (Spaziergang, Garten, Wald, kochen, basteln, Gesellschaftsspiele, Bewegungs- und Rhythmik Angebote, Singspiele usw.

Zwischen 10.30 Uhr und 10.45 Uhr treffen die Kinder mit der Halbtagesbetreuung ein.

 

11.15 Uhr –  12.00 Uhr           gemeinsames Mittagessen auf der Gruppe

 

12.00 Uhr – 12.15 Uhr             Zähne putzen, Hände und Gesicht waschen, bereit machen für zum Schlafen oder Siesta

 

12.15 Uhr – 14.00 Uhr             Die kleineren Gäste geniessen ihren Mittagsschlaf. Die grösseren Gäste geniessen in der Kuschelecke ihre Siestazeit oder dürfen ruhige Spielaktivitäten (Puzzle, malen, Lego bauen, etc.) machen.

Zwischen 13.45 Uhr und 14.00 Uhr verlassen uns die Kinder mit der Halbtagesbetreuung.

 

14.00 Uhr – 15.00 Uhr             Individuelles Nachmittagsprogramm (Spaziergang, Garten, Wald, Zvieri vorbereiten, basteln, Gesellschaftsspiele, Bewegungs- und Rhythmik Angebote, Singspiele usw.

 

15.30 Uhr – 16.00 Uhr             Zvieri essen auf der Gruppe, im Garten, Wald oder Spielplatz, anschliessend Gesicht und Hände waschen

 

Ab 16.00 Uhr                              Freie Beschäftigungsmöglichkeiten (Freispiel, spielen im Garten oder wir sind noch   unterwegs im Wald oder auf einem Spielplatz)

 

ab 16.00 Uhr – 18.30 Uhr          Die Kinder werden abgeholt, die Kinder befinden sich in dieser Zeit im Freispiel.

18.30 Uhr                                    Die Kinderkrippe schliesst

19. Räumlichkeiten

Der Kinderkrippe Zaubergarten stehen verschiedene grosszügige Räume in zwei Häusern zur Verfügung.

Die Räumlichkeiten sind altersentsprechend eingerichtet. Jede Gruppe hat ihre fixen Gruppenräumlichkeiten und verschiedene Räume zur gemeinsamen Benutzung zur Verfügung. Durch die Aufteilung, Ausstattung und Abtrennung, sind konzentrierte Beschäftigungen, stiller Rückzug sowie Gruppen- und Bewegungsspiele gleichzeitig möglich.

Der hell gestaltete Eingangsbereich mit Garderobe bietet den Kindern Stauraum für ihre persönlichen Sachen.

Der Garten von über 500 m2 verfügt über einen Sandkasten, verschiedenen Kinderschaukeln, einem für öffentliche Spielplätze geprüfter Spielturm mit Rutsche, sowie anderen Bewegungsmöglichkeiten und Naturorte, welche die Sinne fördern. Ein grosser Sitzplatz mit Gartenmöbeln und genügend Schattenplätze schmücken den Zaubergarten zusätzlich.

Es stehen Parkplätze für das Bringen und Abholen der Kinder zur Verfügung.

20. Lage

Unsere wunderschöne Kinderkrippe liegt in einer verkehrsgünstigen Lage und ist sehr gut gelegen zwischen Industrie und Einfamilienhausquartier in einer Sackgasse. Die Kinderkrippe ist nahe gelegen am Wald, verschiedenen Spielplätzen, Kindergarten und Schule.

Ca. 500 m ab Autobahn Ausfahrt Aarau Ost / Autobahnzubringer T5

Ca. 700 m zum Bahnhof Rupperswil

21. Hygiene & Sicherheit

Die MitarbeiterInnen werden konstant auf die Regeln der Hygiene aufmerksam gemacht. Die Hygiene wird durch die Kitaleitung kontrolliert. Die Kinderkrippe wird täglich gereinigt. Die gesetzlichen Auflagen zur Hygiene werden regelmässig vom Lebensmittelinspektorat überprüft.

Für die Sicherheit der Kinder werden folgende Massnahmen angebracht:

Feuerlöscher, Feuerlöschdecke, Sicherheitsschlösser an den Fenstern, Steckdosenschutz, Reinigungsmittel und andere für Kinder nicht geeignete Mittel werden ausserhalb der Reichweite der Kinder aufbewahrt. Der Garten ist mit einem hohen Zaun umgeben, mit zusätzlichem Sicherheitsabstand im Aussenbereich des Zaunes. Dieser wird in Bezug auf Sicherheit ständig überprüft. Der Aussenspielplatz mit sämtlichen Spielgeräten ist altersgerecht ausgewählt und wird regelmässig auf seine Funktionalität kontrolliert.

 

Weitere Sicherheitsvorrichtungen gemäss Empfehlung der Schweiz, Beratungsstellung für Unfallverhütung.

22. Personelles

Kitaleitung / GruppenleiterIn / MiterzieherIn

Alle ausgebildeten Angestellten der Kinderkrippe Zaubergarten verfügen über eine ihren Aufgaben gerecht werdende Ausbildung. Die Aufgaben und Kompetenzen sind allen Mitarbeitenden bekannt und werden durch einen schriftlichen Stellenbeschrieb geregelt. Durch stetige Weiterbildung werden die MitarbeiterInnen gefördert und den Kindern eine professionelle und qualitativ hohe Betreuung gewährleistet. 
Die Stv. Kitaleitung Funktion wird durch eine Gruppenleiterin mit mehrjähriger Berufserfahrung wahrgenommen. Bei Abwesenheit der Kitaleitung liegt die Hauptverantwortung bei der Stv. Kitaleitung und dem Inhaber/Geschäftsführer.

 

Auszubildende

In einem dreijährigen Lehrgang bilden wir junge Menschen zur Fachfrau / Fachmann Betreuung Kind aus. Wir nehmen uns viel Zeit für die Unterstützung und professionelle Betreuung und Begleitung der Auszubildenden, da es uns am Herzen liegt auch in Zukunft kompetente Fachfrauen und Fachmänner zur Verfügung zu haben.

 

PraktikantIn

Praktikanten müssen ein Mindestalter zwischen 15 und 16 Jahren haben. Voraussetzung für ein Praktikum ist, Interesse an zwischenmenschlichen Beziehungen, Freude am Umgang mit den Kindern und die Bereitschaft im Team das Beste zu geben. Die Praktikanten werden in der Regel für ein einjähriges Praktikum angestellt.

 

SchnupperpraktikantIn

Wir bieten durch das Jahr immer wieder Jugendlichen an, bei uns in der Kinderkrippe ein Schnupperpraktikum von 2- mehrere Tagen zu besuchen. In dieser Zeit haben sie die Möglichkeit, in den Beruf hineinzuschauen. Dieser Einblick hilft ihnen herauszufinden, ob dies einen zukünftigen Beruf für sie wäre.